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Möglichkeit der Kostenübernahme für Osteopathie/Heilpraktikerleistungen bei den Krankenkassen

Die Rechnung wird laut dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) gestellt und umfasst alle Positionen die in der Behandlung erfolgt sind.


Private Krankenkasse


Die meisten Privaten Krankenversicherungen bzw. Privaten Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren übernehmen die Kosten für Osteopathie- bzw. Heilpraktikerleistungen, je nach Versicherungsumfang.


Gesetzliche Krankenkasse


Im Falle einer gesetzlichen Versicherung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur anteilig osteopathische Behandlungen, dies variiert jedoch je nach Versicherung.

Zu Ihrer Sicherheit: Bitte informieren Sie sich vor der ersten Konsultation bei Ihrer Krankenkasse, in wie weit sie die Kosten für die osteopathische Behandlung übernehmen.


 

Nähere Informationen zur Kostenübernahme finden Sie unter:

http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

 

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