Kosten
Eine osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung und wird nach der Heilpraktikergebührenverordnung (GebüH) abgerechnet.
Erstattung:
- Private Krankenkasse: Von privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen werden die Behandlungskosten meist größtenteils übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Kostenübernahme.
- Gesetzliche Krankenkasse: Seit Januar 2012 bezuschussen vermehrt auch gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Diese Abwicklung des Kostenersatzes ist bei jeder Kasse unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich an ihre Kasse und erkundigen Sie sich, welche Vorraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllt werden müssen.
- Weitere Informationen ob, und in welchem Umfang, ihre Krankenkasse osteopathische Behandlungen übernimmt, finden Sie hier:
- https://www.hpo-osteopathie.de/fuer-patienten/liste-krankenkassen